AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Dieser erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lieferer als für den Besteller verbindlich an.

Jede abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer. Dies gilt auch, falls sich der Besteller auf eigene entgegenstehende Einkaufsbedingungen beruft. Sie werden weder durch Stillschwiegen des Lieferers noch durch die Lieferung selbst Vertragsinhalt.

2. Angebot

Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

3. Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend oder sein Angebot, falls es mit zeitlicher Bindung angegeben und fristgemäß vom Besteller angenommen worden ist, ohne dass der Auftrag ausdrücklich vom Lieferer bestätigt wurde. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

4. Preise und Zahlung

  1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu dem Preis kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
  2. Rechnungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, immer lt. Zahlungsbedingung wie auf der Rechnung angegeben zu bezahlen.
  3. Das Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur mit Zustimmung des Lieferers zulässig. Der Besteller hat auch dann Zahlung an den Lieferer vorzunehmen, wenn er hinsichtlich dieser Zahlung von Rechten Dritter hieran Kenntnis erhält.

5. Lieferung

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsannahme, jedoch vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferzeit gilt mit Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.

Teillieferung: Im Interesse schneller Belieferung sind wir berechtigt, etwa fehlende Artikel zurückzustellen und Teilmengen auszuliefern. Der Käufer darf Teilmengen nicht zurückweisen; eine jede Lieferung gilt als selbstständiges Geschäft.

Nachlieferung: Artikel, die beim Empfang der Bestellung nicht vorrätig sind oder nicht kurzfristig geliefert werden können, behalten wir bis zur nächsten Liefermöglichkeit in Auftrag.

6. Höhere Gewalt

Streiks, Aussperrungen, Katastrophen, Betriebsstörungen und Materialmangel entbinden uns für die Dauer der Störung von der vorgesehenen Lieferzeit.

7. Versand und Gefahrenübergang

Mit der Übergabe an den Spediteur, Paketdienst oder an den Frachtführer, spätestens mit Verlassen der Werke, geht die Gefahr auf den Käufer über. Versandweg, Beförderungs- und Verpackungsmittel sind, sofern nicht ganz bestimmte Weisungen für den Versand angegeben worden sind, nach unserer Wahl unter Ausschluss jeder Haftung überlassen.

8. Eigentumsvorbehalt

Für die von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum vor, solange uns noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.

9. Mängelrüge und Gewährleistung

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir wie folgt:

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige Mängel - bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften - zu untersuchen. Die Feststellung solcher Mängel muss uns bei offensichtlichen Mängeln binnen 10 Tagen, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach Feststellung, spätestens 20 Tage nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

Bei Waren, die nachweislich infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach.

Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang, wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.

Haben wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, so hat der Besteller Rücktrittsrecht.

Für Schäden, die aus nachfolgenden, von uns nicht zu vertretenden Gründen entstanden sind, wird keine Gewähr übernommen:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.

Wir haften ferner nicht für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Abnehmers oder Dritter.

10. Erfüllungs- u. Gerichtsstand

ist für alle gegenseitige Ansprüche Köln.

 

CF Technik GmbH

De-Gasperi-Str. 3
D - 51469 Bergisch Gladbach

Tel: +49 (0) 2202-9890-200
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